Krankentagegeld für Selbstständige und Freiberufler
Selbstständige und Freiberufler haben ab dem ersten Tag einen Verdienstausfall – entweder in Form entgehender Gewinne, ausfallenden kalkulatorischen Unternehmerlohns oder zusätzlicher Kosten für die Beschäftigung einer Vertretung (Beispiel: Ein erkrankter, niedergelassener Arzt lässt sich durch einen anderen Arzt vertreten). Hier muss der Betreffende selbst entscheiden, wie viele Tage Erkrankung er finanziell verkraften kann, ohne einen Ersatz des Verdienstsausfalls versichern zu müssen.
Die Höhe des Krankentagegeldes richtet sich bei Selbstständigen und Freiberuflern nach dem Einkommen, das durch die üblichen Regeln der Einnahme – / Überschussrechnung oder der Bilanzierung festgestellt wird – abzüglich der zu zahlenden Steuern. Da das Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit und damit auch das höchstens zulässige Tagegeld oft schwanken, ist die Höhe des Tagegelds jährlich zu überprüfen und ggf. eine Anpassung beim PKV – Unternehmen zu beantragen.
In der Existenzgründungsphase unterliegt die Berechnung des Krankentagegeldes besonderen Regelungen, da üblicherweise keine oder nur geringe Gewinne aus Gewerbebetriebe anfallen. Hier gilt es, die Angebote des Marktes sorgfältig zu prüfen, um den Existenzgründer angemessen absichern zu können.
Ein wichtiger Aspekt für Selbstständige und Freiberufler ist die Absicherung der Betriebskosten. Betriebskosten sind Aufwendungen, die unmittelbar durch den Betrieb oder die Ausübung des handwerklichen Berufes bedingt sind. Es muss sich um fortlaufende Verpflichtungen handeln, die auch dann anfallen, wenn aufgrund einer Arbeitsunfähigkeit der versicherten Person die Erwerbstätigkeit nicht ausgeübt werden kann. Dazu zählen Miete, Heizung, Strom, Wasser, Reinigung, laufende Kosten für Fahrzeuge, Telefonanlagen, Maschinen, Kosten für Personal, betriebliche Versicherungen, Beiträge für Innungen sowie Abschreibungen auf langlebige Wirtschaftsgüter. Die Absicherung der Betriebskosten über eine Krankentagegeldversicherung wird von einigen Krankenversicherungsgesellschaften angeboten.
Andreas Richter-Kaaden
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